Nach den Fördergrundsätzen des Freistaates darf es keine doppelte Förderung geben. Bei der Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte ist das allerdings seit 2016 der Fall. Hier überschneiden sich die Bundesförderung und die bayerische Förderung. Das widerspricht dem haushaltsrechtlichen Subsidiaritätsprinzip. Deshalb sollte sich die bayerische Förderung auf nicht vom Bund abgedeckte Bereiche fokussieren. Weitergehend begrüße ich die Forderung des Obersten Rechnungshofes, dass das Gesundheitsministerium für das 2012 gestartete Förderprogramm endlich eine Erfolgskontrolle vornehmen sollte, um zu ermitteln, ob die ursprünglichen Förderziele überhaupt erreicht werden! Das Fazit des ORH entspricht der Forderung der FDP-Fraktion nach zielorientierten Ausgaben mit Wirkung. Statt das Geld mit der Gießkanne auszugeben, sollte der Freistaat demnach nur dann Geld ausgegeben, wenn das Ziel klar definiert ist, die geeigneten Maßnahmen festgelegt sind und die Zielerreichung objektiv bestimmt werden kann. Es darf nicht sein, dass ein Förderprogramm nach 9 Jahren immer noch nicht auf seine Wirksamkeit hin evaluiert wurde. Der Freistaat muss mit dem Steuergeld verantwortungsvoll umgehen und Ausgaben klar begründen können.
Freiheitsrechte werden nicht gewährt, sie sind Menschenrecht! Wenn der Staat Freiheitsrechte einschränkt, dann muss er das sehr genau begründen. Und wenn keine Begründung mehr da ist, weil Geimpfte offenbar nun nachweislich keine Erkrankung mehr übertragen, dann hat der Staat keinerlei Recht mehr, die Freiheitsrechte der Bürger einzuschränken. Also: Nicht der Staat gewährt Rechte, sondern muss begründen, wenn er Rechte vorübergehend einschränkt! https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/spahn-impfung-freiheit-105.html
